Skipass-Info

Skipass-Information der Imster Bergbahnen

Skipässe gültig für das Skigebiet Hoch-Imst

Familienkarte

Eltern und 1 Kind bezahlen, restliche Kinder bis Jahrgang 1993 frei.

Kinderkarte
Jahrgang 2006 bis 1997. Kinder bis Jahrgang 2007 frei!

Jugend-Seniorenkarte
Jugendtarif von Jahrgang 1993 bis 1996; Seniorentarif mit Ausweis. Studenten bis Jahrgang 1990, Grundwehr- und Zivildiener, Rentner und Schwerbehinderte (ab 60%) erhalten bei  Vorweis eines Ausweises den Jugend/Senioren-Tarif.

Skipässe für das Skigebiet Hoch-Imst sind auf andere Personen nicht übertragbar, sie müssen in den Kontrollzonen unaufgefordert und auf Verlangen des Liftpersonals vorgewiesen werden. Ein nachträglicher Umtausch gegen einen anderen Skipass ist nicht möglich.

Pistenkontrolle: Letzte Pistenkontrollfahrt: Jeweils 15 Minuten nach Einstellung des Liftbetriebes. Verstöße gegen Gebote und Verbote, das Fahren ohne gültigen Skipass, der Missbrauch von Fahrausweisen usw. werden als Betrug ausnahmslos geahndet.

Pistenrettung: Sämtliche Tal- und Bergstationen der Imster Bergbahnen nehmen die Unfallmeldungen entgegen und leiten die Rettung des Verletzten ein. Der Verletzte wird je nach Erfordernis von der Bergrettung oder der Imster Bergbahnen mit Akja, Pistengerät od. Hubschrauber geborgen und bei Bedarf ärztlicher Versorgung zugeführt.

Skipass Rückvergütung:
Erfolgt ausschließlich nach Skiunfällen gegen ärztliche Bescheinigung. Für die Rückvergütung ist der Zeitpunkt der Hinterlegung maßgebend, nicht der des Unfalles. Als Benützung gilt der Zeitraum vom Ausstellungsdatum bis zur Hinterlegung des Skipasses. Kein Anspruch auf Rückvergütung bei unvorhergesehener Abreise, Betriebsunterbrechung, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Sperrung von Skiabfahrten, usw.

Verlust/Diebstahl: Bei Verlust od. Diebstahl der Saisonkarte der Imster Bergbahnen ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend an der Kassa der IBB zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer polizeilichen Verlust-/Diebstahlsanzeige. Für die Ausstellung der Ersatzkarte gelten folgende Bearbeitungsgebühren:
> Kinder-Karte € 25,00
> Erwachsenen-/Jugendl.-/Senioren-/Familienkarte € 35,00
Bei Verlust eines Skipasses (ab 2 Tage) bekommt der Nutzer gegen Vorlage des Sperrnummernbeleges und € 2,- Keycardpfand eine neue Karte.

Fundbüro: Kassa-Talstation
Für transportierte Gegenstände wird nicht gehaftet.
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